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Stromanbieter wechseln in der Mietwohnung: Was du darfst – und was den Vermieter nichts angeht

Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, der Vertrag dir. Warum du in jeder Mietwohnung frei wechseln kannst, und was beim Einzug und Auszug zu beachten ist.

Eine der häufigsten Fragen, die wir hören: „Ich wohne zur Miete – darf ich den Stromanbieter überhaupt wechseln?“ Die Antwort ist ein klares Ja. Der Stromliefervertrag läuft auf dich, nicht auf die Wohnung und nicht auf den Vermieter.

Wem gehört was

  • Der Zähler gehört dem Netzbetreiber (in Wien: Wiener Netze). Er wird beim Wechsel nicht getauscht.
  • Die Leitung gehört zum Haus bzw. zum Netz. Auch daran ändert sich nichts.
  • Der Liefervertrag ist ein Vertrag zwischen dir und dem Lieferanten. Den wählst du – solange die Rechnung auf deinen Namen läuft.

Die einzige Ausnahme: Strom über die Betriebskosten

In manchen Altbauten, WGs oder möblierten Wohnungen läuft der Strom über den Vermieter und wird pauschal mit der Miete abgerechnet. Dann gibt es keinen eigenen Zählpunkt auf deinen Namen – und keinen Vertrag, den du wechseln könntest. Prüfen kannst du das an einer Frage: Bekommst du eine eigene Stromrechnung mit Zählpunktnummer (AT00…)? Wenn ja, bist du frei.

Beim Einzug: nicht in die Grundversorgung rutschen

Wer eine Wohnung übernimmt und sich um nichts kümmert, landet automatisch beim Ersatzversorger – in Wien ist das Wien Energie mit einem Tarif ohne Bindung, aber zu hohen Preisen. Besser: schon vor dem Einzug den Zählpunkt (steht im Übergabeprotokoll oder am Zähler) an uns schicken. Dann startet der günstige Tarif ab dem ersten Tag. Mehr dazu im Beitrag Umzug: Strom und Gas richtig anmelden.

Beim Auszug: Vertrag mitnehmen oder beenden

Viele Fixtarife lassen sich auf die neue Adresse übertragen – der Preis bleibt, nur der Zählpunkt ändert sich. Geht das nicht, endet der Vertrag mit der Abmeldung, ohne Kündigungsentgelt. Wichtig ist nur, den Zählerstand am Auszugstag zu notieren, am besten mit Foto.

Muss der Vermieter zustimmen?

Nein. Der Lieferantenwechsel betrifft weder das Mietverhältnis noch die Hausinstallation. Du musst ihn nicht informieren, und er kann ihn nicht untersagen. Anders ist es nur bei baulichen Änderungen – etwa einer Wallbox – aber das ist ein anderes Thema.

Praxis: Rechnung oder Übergabeprotokoll fotografieren, an uns schicken. Wir prüfen den Zählpunkt, vergleichen und melden an. Für Mieter genauso wie für Eigentümer – kostenlos.